© Tilo Wiedensohler/camera4 Special Olympics in Berlin: Deutscher Trainer nach Bekanntwerden eines Missbrauchs-Verfahrens ausgeschlossen
Special Olympics Deutschland hat einen Radsport-Trainer von den Weltspielen ausgeschlossen, nachdem ein laufendes Gerichtsverfahren gegen ihn bekannt wurde. Er wird des mehrfachen sexuellen Missbrauchs beschuldigt.
Von Max Fluder
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Ein Trainer trägt Verantwortung für diejenigen, mit denen er Sport treibt. Er soll für sie da sein. Sie beschützen. Im schlimmsten Fall auch vor sexualisierter Gewalt. Doch was ist, wenn die Integrität eines Trainers zwingend infrage gestellt werden muss?
Special Olympics Deutschland (SOD) hat sich am Mittwoch von einem Radsport-Trainer getrennt, der in Frankfurt (Oder) des sexuellen Missbrauchs angeklagt ist. Vor Gericht geht es um 29 Handlungen, die der mittlerweile mit einem vorläufigen Berufsverbot belegte Lehrer zwischen 2018 und 2022 an vier Mädchen vorgenommen haben soll. Der Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) hatte zuerst darüber berichtet.
Dem Angeklagten wurde mit sofortiger Wirkung die Akkreditierung für die Weltspiele in Berlin entzogen, sagt ein Sprecher des SOD. Der Trainer ist nicht mehr Teil des Teams und musste das Teamhotel verlassen. Von seinen Aufgaben beim SOD wurde er vorerst bis Ende des Verfahrens entbunden. Insgesamt neun Verhandlungstermine sind laut dem Landgericht Frankfurt (Oder) bis Ende Juli angesetzt. Zwei von ihnen fallen in den Zeitraum der Spiele.
Es ist kein Fall bekannt, in dem der Trainer, dessen Sohn bei den Weltspielenim Radsport teilnimmt, Athlet*innen gegenüber sexuell übergriffig war. Trotzdem steht nun die Frage im Raum, wie solche Übergriffe im Umfeld von Special Olympics, der weltweit größten Sportbewegung für Menschen mit Lernbeeinträchtigung und mehrfacher Behinderung, vermieden werden können? Und wie der Radsport-Trainer das Verfahren gegen ihn geheimhalten konnte?
2019 hat der SOD auf einer Mitgliederversammlung ein „gesamtverbandliches Präventionskonzept“ verabschiedet. In verschiedenen Schritten, mit Präventions-Lehrgängen und -Lehrvideos, natürlich auch in einfacher Sprache, werden Athlet*innen und Verbandsmitarbeitende geschult.
Menschen mit Lernbeeinträchtigung werden – da ist die Studienlage eindeutig – überproportional oft Opfer sexualisierter Gewalt. Der SOD verweist deswegen auch auf Ben und Stella, zwei Cartoon-Kinder, die in dreiminütigen Videos erklären, was sexueller Missbrauch ist. Die Kurzfilme sind ein Angebot der deutschen Gesellschaft für Prävention und Intervention bei Kindesmisshandlung, -vernachlässigung und sexualisierter Gewalt.
Bevor sie an den Special Olympics teilnehmen dürfen, müssen Mitglieder der deutschen Delegation ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen. Und sie müssen den Ehrenkodex unterschreiben. Bereits in dessen erstem Punkt verpflichten sich Trainer dazu, die „individuellen Grenzempfindungen jeder einzelnen Person“ ernst zu nehmen und Sportler*innen „auch vor sexualisierter Gewalt“ zu schützen.
In §3 der Satzung des SOD ist festgelegt, dass, wer unter anderem für sexuellen Missbrauch von Schutzbefohlenen verurteilt wird, aus dem Verein ausgeschlossen werden kann.
Der betroffene Trainer reichte genannte Unterlagen ein, sonst wäre er gar nicht erst bei denWeltspielen dabei. Doch er verschwieg den laufenden Prozess und hätte den Kodex nie unterschreiben dürfen, sagt der Sprecher. Hört man sich um, heißt es, beim SOD seien sie „angelogen“ worden, „hinters Licht geführt“ gar. „Ärgerlich“ sei das, und leider bekomme man jetzt vor Augen geführt, dass all diese Vorgaben wichtig und sinnvoll seien.
Nachdem der rbb SOD auf den laufenden Prozess gegen den Trainer aufmerksam gemacht hatte, löschten SOD-Vertreter auf der offiziellen Website die Kurzvorstellung des Trainers. Den Link zur Seite findet man allerdings noch über Suchmaschinen. Klickt man drauf, erscheint folgender Satz: „Es tut uns leid, da ging wohl etwas schief!“
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Eine Quelle: www.tagesspiegel.de