© dpa/Annette Riedl
Der Stopp eines fertigen Radwegs in Reinickendorf war wohl rechtswidrig. Darauf deutet ein neuer Gerichtsbeschluss hin. Jetzt gibt es Streit, wer die Prozesskosten zahlen muss.
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Der Radweg in der Ollenhauerstraße wurde vom Bezirk Reinickendorf mit Unterstützung der Senatsverkehrsverwaltung offenbar rechtswidrig gestoppt. Das geht aus dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin im Rechtsstreit mit der Deutschen Umwelthilfe (DUH) um die Freigabe der Strecke hervor.
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Eine Quelle: www.tagesspiegel.de