Regel für Polizei, Feuerwehr und Krankenhäuser: Berliner Senat befreit 1600 Schichtarbeiter von Parkgebühren

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Regel für Polizei, Feuerwehr und Krankenhäuser: Berliner Senat befreit 1600 Schichtarbeiter von Parkgebühren

Rettungs- und Einsatzkräfte, die zu ungünstigen Zeiten zum Schichtdienst müssen, können seit Jahresbeginn von den Parkgebühren am Arbeitsort befreit werden. Berlins Innensenatorin Spranger ist mit der Bilanz zufrieden.

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Das Land Berlin hat seit Jahresbeginn bislang mindestens 1601 Schichtarbeiter von Polizei und Feuerwehr sowie Krankenhäusern von den Parkgebühren an ihren Arbeitsorten befreit. Das sagte Innensenatorin Iris Spranger (SPD) am Donnerstag im Abgeordnetenhaus. Weitere 115 Fälle seien demnach noch in Bearbeitung.

„Wenn die meisten Berlinerinnen und Berliner noch schlafen und der ÖPNV noch nicht so oft fährt, sind sehr viele Einsatz- und Rettungskräfte bereits unterwegs“, sagte Spranger. Angesichts dessen seien die bisherigen Werte „sehr gute Zahlen“.

Schichtarbeiter mussten vorher teils hohe Parkgebühren zahlen

Die Innensenatorin verwies darauf, dass die mögliche Befreiung von Parkgebühren auch für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr möglich ist. Gleiches gilt etwa auch für Hebammen.

Entscheidend ist jedoch, dass die Menschen tatsächlich im Schichtdienst tätig sind. Für dessen Nachweis habe man sich für eine „unbürokratische Lösung“ entschieden. „Wir haben auf umfangreiche Auswertungen verzichtet“, sagte Spranger. Alles andere sei nicht praktikabel gewesen.

Seit Jahren hatten sich Vertreter von Polizei, Feuerwehr, aber auch der Charité beschwert, dass Mitarbeiter, die wegen ungünstiger Arbeitszeiten mit dem Auto zur Arbeit fahren, in der Innenstadt teils hohe Parkgebühren zahlen müssen. Im vergangenen Jahr hatte sich der Senat daher letztlich auf einen Weg für die Parkgebühren-Befreiung der Schichtarbeiter geeinigt.

Die Senatorin betonte die finanzielle Bedeutung für die Mitarbeiter durch die Regelung. „Die Kollegen haben 30 Euro pro Tag einwerfen müssen.“ Jetzt seien es nur noch 60 Euro für zwei Jahre im Rahmen des Antrags für einen Parkausweis in der jeweiligen Parkraumbewirtschaftungszone.

Wie die Senatsverwaltung für Verkehr am Mittwoch mitteilte, wird das kostenfreie Parken künftig auch für Hebammen und Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter von ambulanten Pflegediensten einfacher. „Gegenüber dem bisherigen Verfahren müssen Antragstellende künftig nur noch glaubhaft versichern, die Freistellung von der Parkgebührenpflicht dringend beziehungsweise in bestimmten Gebieten zu benötigen“, erläuterte Verkehrssenatorin Manja Schreiner (CDU). Das bedeute weniger Bürokratie als bisher.

Außerdem erhalten jede Hebamme und Hebammenpraxen sowie ambulante Pflegedienste auf Antrag zusätzlich eine pauschale Freiparkregelung für ganz Berlin.

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Eine Quelle: www.tagesspiegel.de

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