© imago images/Rolf Zöllner OVG folgt Beschwerde der Berliner Polizei: Es bleibt doch beim Verbot russischer Fahnen und Symbole am 9. Mai
Das Oberverwaltungsgericht folgt den Argumenten der Berliner Polizei: Russland- und Sowjet-Fahnen sowie Georgsbänder sind am 9. Mai an den sowjetischen Ehrenmalen verboten.
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Es bleibt nun doch beim Verbot von Russland- und Sowjet-Fahnen und Georgsbändern. Damit folgt das OVG einer Beschwerde der Polizei Berlin, es hob am Montagnachmittag eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts auf. Dieses hatte am Sonntag ein von der Polizei für die drei Sowjet-Ehrenmale verhängtes Verbot zunächst gekippt.
Gegen das Verbot russischer Fahnen hatte die Pro-Putin-Aktivisten Elena Kolbasnikova Eilrechtsschutz beim Verwaltungsgericht beantragt.
Kolbasnikova gilt als einer der Köpfe der prorussischen Proteste in Deutschland und arbeitete in diesem Zusammenhang auch mit rechtsextremen Politikern zusammen. In den Medien wird sie daher auch als „Putin-Fangirl“ bezeichnet.
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Eine Quelle: www.tagesspiegel.de