© dpa/Philipp Schulze „Objektive Prüfung unmöglich“: Berliner Polizeibeauftragter beklagt fehlende Akteneinsicht
Gibt es Beschwerden und zugleich ein Verfahren der Staatsanwaltschaft, ist die Einsicht in Ermittlungsakten nicht möglich. Das kritisiert der Polizeibeauftragte scharf.
Der im vergangenen Jahr eingesetzte Berliner Bürger- und Polizeibeauftragte Alexander Oerke hat beklagt, dass er wegen fehlender Einsicht in Ermittlungsakten seine Aufgabe oft nur schlecht erfüllen könne. Gebe es Beschwerden gegen die Polizei und zugleich ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft, sei Einsicht in die Akten nicht zulässig, das sieht die Strafprozessordnung vor, sagte Oerke am Donnerstag bei der Vorstellung seines ersten Berichts im Abgeordnetenhaus.
So komme er nicht an wichtige Informationen wie etwa Zeugenaussagen oder Obduktionsberichte. „Dadurch wird die objektive Prüfung erschwert oder unmöglich gemacht.“
Allerdings gehe es dabei um Bundesgesetze, stellte Oerke, der früher Verwaltungsrichter war, fest. Der Gesetzgeber müsse entsprechend handeln und den Polizeibeauftragten der Bundesländer die Akteneinsicht ermöglichen.
Zudem sei die „Haltung der Polizei, wonach der Polizeibeauftragte die Staatsanwaltschaft in jedem Einzelfall um Erlaubnis ersuchen muss, umständlich, zeitraubend und nicht praktikabel“, heißt es in Oerkes Bericht. Der unabhängige Polizei- und Bürgerbeauftragte soll Ansprechpartner sein für Bürger bei Konflikten mit der Polizei oder einer anderen Behörde. (dpa)
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Eine Quelle: www.tagesspiegel.de