© Foto: dpa/Ferat Kocak/Die Linke Berlin
Die Berliner Generalstaatsanwaltschaft wollte im Fall zweier Brandanschläge „nicht resignieren“. Doch ein halbes Jahr nach dem Urteil fehlen Akten und eine Berufungsbegründung.
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Vor einem halben Jahr sprach das Amtsgericht Tiergarten den Neonazi Tilo P. vom Vorwurf der Brandstiftung an zwei Autos von Nazigegnern in Berlin-Neukölln frei. Die Generalstaatsanwaltschaft legte Berufung ein und erklärte damals, sie wolle nicht vorschnell resignieren. Doch mehr geschah bislang nicht. Wann der Fall am Landgericht neu aufgerollt wird, ist bislang nicht absehbar. Der Grund: Die Generalstaatsanwaltschaft hat ihre Berufung bislang noch nicht begründet. Dabei liegt das 17-seitige Urteil bereits seit Mitte Februar vor.
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Eine Quelle: www.tagesspiegel.de