© dpa/Britta Pedersen Kein Überblick bei Belegung von WBS-Wohnungen: Berliner CDU fordert mehr Kontrolle bei Sozialwohnungen
Der Mangel an günstigen Wohnungen in Berlin ist riesig. Trotzdem kontrolliert das Land nicht, ob die Mieter der wenigen Sozialwohnungen überhaupt noch WBS-berechtigt sind.
Von
Nur noch 88.000 an den Besitz eines Wohnberechtigungsscheins (WBS) gebundene Sozialwohnungen gibt es in Berlin – und damit viel zu wenige. Doch ob in den Wohnungen tatsächlich Mieter leben, die noch immer Anspruch auf einen WBS haben und besonders auf günstige Mieten angewiesen sind, weiß der Berliner Senat nicht und führt auch keine entsprechenden Kontrollen durch.
Darüber, ob die raren Sozialwohnungen von Mietern bewohnt werden, die mittlerweile über höhere Einkommen verfügen „liegen dem Senat keine Erkenntnisse vor“, teilt die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung auf eine Anfrage der CDU-Abgeordneten Danny Freymark und Martin Pätzold mit.
„Ausschlaggebend ist, dass Antragstellerinnen und Antragsteller zum Zeitpunkt der Überlassung der Sozialwohnung berechtigt waren“, erklärt die Senatsverwaltung. In dem Moment, wo die Wohnung den Mietern überlassen werde, sei der WBS verbraucht. Das Wohnraumförderungsgesetz sehe zudem keine weiteren Überprüfungen vor.
Mehr als eine Million Haushalte haben Anspruch auf einen WBS
Dabei sind die Sozialwohnungen in Berlin extrem begehrt. 1.099.900 Haushalte und damit weit mehr als die Hälfte haben in Berlin wegen geringen Einkommens Anspruch auf einen WBS und somit auf eine Sozialwohnung. Entsprechend schwer ist es für diese Menschen, eine Wohnung mit bezahlbaren Mieten zu finden. Auf dem freien Mietmarkt sind ihre Chancen ohnehin oft sehr gering.
Ich will nicht, dass die Leute aus ihren Wohnungen fliegen, aber ich möchte, dass die Menschen eine marktübliche Miete zahlen.
Danny Freymark, Berliner CDU-Abgeordneter
Danny Freymark fordert daher eine neue Strategie: Die WBS-Berechtigten sollen ihre Einkommenssituation in regelmäßigen Abständen schildern müssen. „Wir müssen ein Verfahren entwickeln, wie man nach spätestens zwei oder drei Jahren eine Überprüfung einfordert seitens der WBS-Berechtigten in den Sozialwohnungen.“ So bekomme das Land wieder ein Bild der Lage und könne entsprechend darauf reagieren.
„Ich will nicht, dass die Leute aus ihren Wohnungen fliegen, aber ich möchte, dass die Menschen eine marktübliche Miete zahlen“, erklärte Freymark. Mit den zusätzlichen Mieteinnahmen könnten dann an anderer Stelle neue Sozialwohnungen finanziert werden. „Da reden wir bestimmt schnell über 2000 bis 3000 Wohnungen, die man auf diesem Weg vergünstigt anbieten könnte“, sagte er.
Zwischen 1983 und 2002 gab es eine Überprüfung
Eine entsprechende Überprüfung gab es in Berlin in der Vergangenheit bereits zwischen 1983 und 2002. Damals mussten Mieter, deren Einkommen über die WBS-Kriterien gestiegen waren, eine Fehlbelegungsabgabe zahlen.
Das Modell wurde jedoch abgeschafft. „Aufgrund der hohen Personal- und Sachkosten – im Vergleich zu den Einnahmen – und der Auswirkungen auf die soziale Mischung in den Sozialwohnungsbeständen“, erklärt die Stadtentwicklungsverwaltung.
Überzeugt vom CDU-Vorschlag ist auch Ulrike Hamann, Geschäftsführerin des Berliner Mietervereins, nicht. „Ich bin skeptisch, dass das allein die richtige Maßnahme ist.“ Die Fehlbelegungsabgabe sei seinerzeit sehr umstritten gewesen, „auch weil dann die Besserverdienenden verdrängt werden und durch ihren Wegzug die soziale Mischung in den Vierteln in Gefahr ist. Doch was jetzt als Neuvermietungspreis angeboten wird, ist auch für einen durchschnittlichen Haushalt kaum zu bezahlen“, sagte sie.
Bei privaten Unternehmen lasse sich zudem nicht überprüfen, ob sie für die höhere Miete tatsächlich neue WBS-Wohnungen schaffen würden. „Ich bin da eher pessimistisch, dass das über eine freiwillige Zusage funktioniert.“
Dass Berlin so viele WBS-Wohnungen fehlten, sei „ein riesiges Problem“. Als Lösung müsse man jedoch besser die Quoten der WBS-Wohnungen bei den Neuvermietungen erhöhen, forderte Hamann. Auch gehe viel bezahlbarer Wohnraum verloren, weil Mieter nicht ausreichend vor Eigenbedarfskündigungen oder Abriss geschützt würden und bei Neuvermietungen die Mietpreisbremse nicht eingehalten werde. „Das stärker zu regulieren, würde bereits sehr viel nützen“, sagte Hamann.
Eine Quelle: www.tagesspiegel.de