Ein Appartment-Quartier in Berlin-Mitte (Archivbild)
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In der juristischen Auseinandersetzung um den Berliner „Mietendeckel“ ist kein schnelles Urteil zu erwarten.
Der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin setzte das dort dazu anhängige Normenkontrollverfahren laut Mitteilung vom Donnerstag zunächst aus.
Zuerst solle der Abschluss der beiden Verfassungsbeschwerdeverfahren und des Normenkontrollverfahrens beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe abgewartet werden, hieß es. (VerfGH 87/20)
Das Bundesverfassungsgericht habe dem Berliner Verfassungsgerichtshof mitgeteilt, voraussichtlich im ersten Halbjahr 2021 in diesen Verfahren zu entscheiden.
Mit den Klagen wenden sich Vermieter und Bundestagsabgeordnete gegen den Berliner „Mietendeckel“, der den Anstieg der Wohnungsmieten in der Hauptstadt begrenzen soll.
Eine Quelle: www.bz-berlin.de