© dpa/Uwe Anspach Gewalt gegen Kinder: Berliner Kitas melden immer mehr Fälle
Im Jahr 2022 meldeten Berliner Kitas 83 Fälle von grenzverletzendem Verhalten gegenüber Kindern. Die Gründen seien laut der Bildungsverwaltung im Detail nicht bekannt.
Körperliche Übergriffe und unangemessene Erziehungsmethoden: Aus Berliner Kitas wurden im vergangenen Jahr 83 Fälle von grenzverletzendem Verhalten gegenüber Kindern gemeldet – die höchste Zahl der vergangenen vier Jahre. Dazu zählten auch Verdachtsfälle, wie eine Sprecherin der Bildungsverwaltung der Deutschen Presse-Agentur mitteilte. Gemeldet wurden demnach außerdem (Verdachts-)Fälle von sexuellen Übergriffen durch Mitarbeiter und von Aufsichtspflichtverletzungen.
Bei den Aufsichtspflichtverletzungen bewegte sich die Zahl in den vergangenen vier Jahren zwischen 12 (2022) und 42 (2021). Bei den Meldungen zu sexuellen Übergriffen wurde der Höchstwert 2019 (29) erreicht und der niedrigste Wert 2020 (18). Wie viele Fälle sich bestätigt haben, ist unklar. Eine gesonderte statistische Erfassung nach der Aufklärung gemeldeter Fälle erfolge nicht, so die Sprecherin.
„Die Gründe für übergriffiges Verhalten sind uns im Detail nicht bekannt“, erläuterte die Sprecherin der Bildungsverwaltung. Die Ursachen könnten sowohl individuell verortet als auch organisatorischen Rahmenbedingungen geschuldet sein. Um Übergriffen vorzubeugen, sind Kitas bundesweit gesetzlich dazu verpflichtet, Gewaltschutzkonzepte zu haben. Ob sich das Personal auch an diese Konzepte hält, wird laut Bildungsverwaltung anlassbezogen geprüft.
GEW fordert besseren Betreuungsschlüssel
In Berlin gibt es laut Bildungsverwaltung rund 2900 Kitas mit rund 183.000 Plätzen. An Personal mangelt es aus Sicht der Verwaltung nicht: „Es fehlen keine Erzieherinnen in Bezug auf die angebotenen und belegten Plätze“, so die Sprecherin.
Laut Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Berlin komme es aber dennoch immer wieder vor, dass Erzieher einer viel zu großen Gruppe von Kindern mit unterschiedlichsten Bedürfnissen gegenüberstehen. „Das Einhalten der Aufsichtspflicht und auch die Wahrung des Kindeswohls ist dann selbst bei größter Anstrengung in diesen Situationen nicht immer realisierbar“, so Geschäftsführer Markus Hanisch.
Hier könne nur ein Personalschlüssel Abhilfe leisten, der Ausfallzeiten bedarfsentsprechend abdecke. „Die GEW Berlin fordert deshalb einen Betreuungsschlüssel für unterdreijährige Kinder von 1:3 und für überdreijährige Kinder von 1:6 umzusetzen“, so Hanisch.
Grenzverletzendes Verhalten gegenüber Kindern sei mit nichts zu rechtfertigen und aus Sicht der GEW nicht mit einer geringen Personaldecke zu begründen. (dpa)
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Eine Quelle: www.tagesspiegel.de