Gericht kippt Demoverbot: Protestkonzert auf Berliner Stadtautobahn darf stattfinden – aber früher

© picture alliance/dpa Update Gericht kippt Demoverbot: Protestkonzert auf Berliner Stadtautobahn darf stattfinden – aber früher

Unter anderem wegen Sicherheitsbedenken hatte die Polizei ein Protestkonzert auf der A100 untersagt. Nun hat das Gericht das Verbot aufgehoben – mit Einschränkungen.

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Das für diesen Sonntag geplante Protestkonzert auf der Berliner Stadtautobahn A100 darf stattfinden – allerdings früher und kürzer als geplant. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin am Freitag entschieden.

Das Konzert, zu dessen Veranstaltern die Musik- und Aktionsgruppe „Lebenslaute“ und die Klimagruppe „Letzte Generation“ gehören, war zuvor von der Berliner Polizei verboten worden. Die Gruppe „Lebenlaute“ hatte daraufhin beim Verwaltungsgericht einen Eilantrag gegen das Verbot gestellt. Das Konzert sollte zwischen den Anschlussstellen Tempelhofer Damm und Oberlandstraße auf der A100 in Richtung Westen stattfinden und sich gegen den Neu- und Ausbau von Autobahnen sowie den Weiterbau der A100 richten. 

Das Gericht entschied nun zugunsten der Veranstalter. Allerdings darf die Versammlung nur in der Zeit von 10 Uhr bis 10.45 Uhr stattfinden, plus je eine halbe Stunde für Auf- und Abbau. Somit wird die Autobahn für fast zwei Stunden in der Zeit von 9.30 bis 11.15 Uhr gesperrt. Ursprünglich hatten die Veranstalter beantragt, dass die Autobahn von 12 bis 16 Uhr für das Konzert sowie je eine Stunde Auf- und Abbau blockiert wird.

Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass nach Aussage der Polizei der Autoverkehr am Sonntagvormittag sehr gering ist. Das Gericht musste abwägen zwischen dem Versammlungsrecht der Protestierenden und Artikel 2 des Grundgesetzes, dem Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit – durch die Verschiebung des Konzerts in den Vormittag sollen die Unfallrisiken minimiert werden. Die Sorge war, dass mittags durch die Autobahnsperrung auch die Umgehungsstraßen zu voll würden. Denn für das Konzert hätte die Autobahn aus Sicherheitsgründen in beiden Fahrtrichtungen gesperrt werden müssen.

Polizei befürchtete Staus

Ausschlaggebend für das Verbot waren laut einem Polizeisprecher „vornehmlich Sicherheitsbedenken aufgrund zu erwartender Staubildungen der ausgewählten Örtlichkeit sowie die Gewährleistung des Verkehrsflusses und das Ausmaß der notwendigen Sperrzeit der Autobahn“. Demnach müsste die Autobahn für das Konzert mehrere Stunden lang gesperrt werden. Auch „grundrechtsgeschützte Interessen von Fahrzeugführerinnen und -führern“ seien für die Entscheidung maßgeblich gewesen, hieß es.

Sowohl die Polizei als auch die Veranstalter können gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einlegen. Eine im Zusammenhang mit dem Konzert geplante Fahrraddemonstration war laut Polizei nicht vom Verbot betroffen.

„Mit der Klage fordern wir unsere Versammlungsfreiheit ein“, hatte Ole Will von „Lebenslaute“ vor der Entscheidung des Gerichts mitgeteilt. „Ein klassisches Konzert an diesem Ort soll den Widerspruch zwischen Naturschutz und Autostadt erlebbar machen, wenn dort, wo Lärm und schlechte Luft vorherrschen, Musik und Gesang dominieren“, erklärten die Veranstalter weiter. Das Konzert solle aufzeigen, was es bedeutet, entgegen der Vorgaben des Klimaschutzes dem Autoverkehr Vorrang zu geben.

Zu dem Protest auf der A100 haben neben „Lebenslaute“ unter anderem die Klimaaktivist:innen der „Letzten Generation“, die „Bürger*innenInitiative A100“ und der Verband „Greenpeace Berlin“ aufgerufen. Stattfinden soll er im Rahmen der bundesweiten dezentralen Aktionstage „Sozial- und klimagerechte Mobilitätswende jetzt“.

Eine Quelle: www.tagesspiegel.de

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