© dpa/Paul Zinken Erster Beschluss dieser Art : Landesgericht Potsdam sieht Anfangsverdacht für kriminelle Vereinigung bei „Letzter Generation“
Betroffene hatten gegen eine Durchsuchung Beschwerde eingelegt, das Landgericht Potsdam wies diese zurück. Der Anfangsverdacht einer kriminellen Vereinigung sei gegeben.
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Das erste Mal hat in Deutschland ein Landgericht den Anfangsverdacht bestätigt, dass es sich bei der Klimagruppierung der „Letzten Generation“ um eine kriminelle Vereinigung handelt. Das stellte die Staatschutzkammer des Landgerichts Potsdam bereits Ende April fest, wie die „Märkische Oder Zeitung“ auf ihrem Online-Portal am Montag zuerst berichtete. Damit folgt die Kammer einem Beschluss des Amtsgerichts Neuruppin in vorheriger Instanz.
Hintergrund des Beschlusses ist eine von der Staatsanwaltschaft Neuruppin veranlasste Durchsuchung, die im Dezember 2022 Razzien in mehreren Bundesländern zur Folge hatte. Auslöser der großangelegten Durchsuchung waren unter anderem Aktionen der Klimaaktivisten gegen die PCK-Raffinerie in Schwedt. Die Neuruppiner Staatsanwaltschaft hatte deshalb auch wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung ermittelt.
Cyrill Klement, Sprecher der Neuruppiner Staatsanwaltschaft, die in diesem Fall die Pressehoheit hat, bestätigte dem Tagesspiegel den Beschluss des Potsdamer Landgerichts. Damit sieht sich die Behörde in ihren Ermittlungen bestätigt, die Klimaaktivisten müssen nun mit einer Verfolgung gemäß Paragraf 129 rechnen.
Betroffene der Durchsuchung hatten daraufhin Beschwerde eingelegt, die nun vom Potsdamer Landgericht als unbegründet zurückgewiesen wurde. Anders hatte beispielsweise die Berliner Staatsanwaltschaft in der Vergangenheit entschieden, die bislang keinen Anfangsverdacht für die Bildung einer kriminellen Vereinigung erkennen konnte.
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Eine Quelle: www.tagesspiegel.de