Drei Mitarbeiter von Berliner Firma starben: Freispruch und Geldauflage im Prozess um Gondelabsturz

© dpa/Uwe Zucchi Drei Mitarbeiter von Berliner Firma starben: Freispruch und Geldauflage im Prozess um Gondelabsturz

Nach einem Gondelunglück in Hessen ist das Verfahren gegen den Geschäftsführer eines Betriebs gegen eine Geldauflage eingestellt worden. Ein Elektriker wurde freigesprochen.

Im Prozess um den Absturz einer Wartungsgondel, bei dem drei Mitarbeiter einer Berliner Firma gestorben sind, ist das Verfahren gegen den Geschäftsführer des Betriebes am Montag gegen eine Geldauflage in Höhe von insgesamt 60.000 Euro eingestellt worden. Ein mit Wartungsarbeiten betrauter Elektriker wurde vom Amtsgericht Eschwege freigesprochen. Beide Männer hatten sich wegen fahrlässiger Tötung in drei Fällen verantworten müssen.

Dem heute 48-jährigen Geschäftsführer war vorgeworfen worden, für den Absturz mitverantwortlich zu sein. Die verwendete mobile Seilbahn habe nicht den arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften entsprochen und beim Transport von Personen in großer Höhe nicht verwendet werden dürfen.

Die gesetzlichen Regelungen zum Betrieb von Seilwinden seien allerdings sehr lückenhaft und auch für den Angeklagten schwer zu durchdringen, führte die Staatsanwaltschaft am Montag aus. Der 48-Jährige sei davon ausgegangen, die Winde für die Personenbeförderung verwenden zu dürfen. Das Gericht folgte dem Vorschlag der Staatsanwaltschaft, das Verfahren gegen eine Geldauflage von jeweils 20.000 Euro pro Nebenkläger einzustellen.

Dem mitangeklagten 63-jährigen Elektriker aus Brandenburg war vorgeworfen worden, bei Wartungsarbeiten an der Seilwinde im Februar 2019 versehentlich eine Hülse nicht ordnungsgemäß eingesetzt zu haben. Dieser Vorwurf habe sich im Verfahren nicht bestätigt, es blieben gravierende Zweifel, begründete die Vorsitzende Richterin den Freispruch. Gegen das Urteil können Rechtsmittel eingelegt werden.

Die Gondel war im September 2019 bei Wartungsarbeiten an einem 220 Meter hohen Sendemast auf dem nordhessischen Berg Hoher Meißner abgestürzt. Die drei Insassen waren damals laut Staatsanwaltschaft etwa 80 Meter in die Tiefe gestürzt, als sie mit einem Transportkorb an einer Stahlwinde an dem Mast nach oben befördert werden sollten. (dpa)

Eine Quelle: www.tagesspiegel.de

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