© dpa/Christoph Soeder Angabe auf Euro und Cent genau: Berliner Opposition fordert schärfere Regeln für Nebenverdienste
Parlamentarier im Abgeordnetenhaus müssen nur ungefähr erklären, was sie nebenbei verdienen – anders als im Bund. Die Linke übt Kritik, die Grünen schließen sich an.
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Die laxe Erfassung der Nebeneinkünfte Berliner Abgeordnete sorgt für Kritik der Opposition. „Die Linksfraktion hat sich in der Vergangenheit für die exakte Bezifferung der Nebenverdienste ausgesprochen und tut dies weiterhin“, erklärte ein Fraktionssprecher dem Tagesspiegel. „Ich sehe keinen akuten Regelungsbedarf, aber wäre für einen Vorschlag der Linken offen“, schloss sich Sebastian Walter an, der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen im Abgeordnetenhaus.
Im aktuellen Berliner Parlament verdienen 45 Prozent der Abgeordneten etwas hinzu. Sie müssen ihre Nebenverdienste in fünf Stufen angeben. Ihre Kollegen im Bundestag legen dagegen seit einer Gesetzesnovelle 2021 ihre Einkünfte auf Euro und Cent offen, sofern sie 1000 Euro pro Monat oder 3000 Euro im Jahr überschreiten. Hintergrund der schärferen Regeln waren die Masken- und Aserbaidschan-Affäre. Wie der Bundestag ist das Berliner Abgeordnetenhaus seit 2019 ein Vollzeitparlament – ein Schritt, der mit einer deutlichen Erhöhung der Diäten auf aktuell 6910 Euro brutto im Monat einherging.
Der Verwaltungsrechtler Ulrich Battis verweist auf die Unabhängigkeit, die ein Nebenberuf Abgeordneten gewähre. „Sonst sind sie viel abhängiger von der Partei, und die Mandatsträger sollen schließlich Vertreter des Volkes sein.“ Andererseits sei bei der Reform eine nötige Verschärfung der Transparenzregeln „vergessen“ worden. „Sie ist nun dringend geboten.“
Eine weitere Berliner Besonderheit: Senatoren erhalten zwei volle Gehälter – eines für ihre Senatorentätigkeit und, sofern sie Abgeordnete sind, eine Diät obendrauf. Das gilt im aktuellen Senat etwa für Stefan Evers und Katharina Günther-Wünsch von der CDU sowie für Iris Spranger und Ina Czyborra von der SPD. Andere Landesverfassungen wie die Nordrhein-Westfalens oder Baden-Württembergs sehen für solche Fälle eine Verringerung der Diäten um 50 und 57 Prozent vor.
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Eine Quelle: www.tagesspiegel.de