© imago images/Olaf Wagner/Olaf Wagner via www.imago-images.de 2,2 Millionen Euro Entschädigung: Rapper Bushido gewinnt Prozess gegen Clan-Chef Abou-Chaker
Die Fehde zwischen den einstigen Freunden beschäftigt die Gerichte schon lange. In einem Verfahren wurde nun ein Urteil gesprochen.
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Einst waren sie Geschäftspartner und Freunde, längst sind sie erbitterte Feinde: Der Berliner Clanchef Arafat Abou-Chaker und der Rapper Bushido tragen ihre Konflikte in Berlins Gerichtssälen aus. An einem Zivilgericht wurde nun ein Urteil gegen Abou-Chaker gesprochen: Er muss dem 44-jährigen Musiker rund 2,2 Millionen Euro Entschädigung zahlen. Die „Bild“ berichtete zuerst.
Demnach hatte ursprünglich Abou-Chaker geklagt, wollte Anteile von dessen Einnahmen und verwies auf seinen Managementvertrag mit Bushido. Das Gericht befand den Vertrag als nicht gültig.
Daraufhin klagte Bushido mit Verweis auf Zahlungen seinerseits an Abou-Chaker, die nicht rechtmäßig gewesen seien. Das Gericht gab ihm am Donnerstag Recht, nun muss Abou-Chaker 2,2 Millionen Euro Entschädigung zahlen.
Abou-Chaker bleiben zwei Wochen, um auf das Urteil zu reagieren
Doch ob er wirklich zahlen muss, ist noch nicht klar. Demnach handelt es sich um ein Versäumnisurteil, das nicht die Sache selbst betrifft. Dies wird gefällt, wenn ein Beteiligter etwa nicht vor Gericht erscheint oder keinen Antrag stellt.
Laut der Gerichtssprecherin waren sowohl Abou-Chaker als auch Bushido bei dem Prozesstermin anwesend. Abou-Chaker habe jedoch keinen Antrag gestellt, möglicherweise ein taktischer Zug, denn nun haben seine Anwälte zwei Wochen Zeit, diesen nachzureichen. Das Urteil ist also noch nicht rechtskräftig.
Aufsehen hatte in der Vergangenheit vor allem ein anderes Verfahren gegen den libanesischen Clanchef erregt: Als Bushido 2017 die geschäftlichen Beziehungen beenden wollte, war Abou-Chaker damit alles andere als einverstanden. Mit drei Brüdern soll er den Rapper bei einem Treffen eingesperrt, bedrängt, bedroht, beleidigt und mit einer Wasserflasche und einem Stuhl attackiert haben – so die Version von Bushido. Abou-Chaker ist darum wegen gefährlicher Körperverletzung, Freiheitsberaubung und Beleidigung angeklagt, er und seine Brüder schwiegen bislang zu den Vorwürfen. (Tsp)
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Eine Quelle: www.tagesspiegel.de