1000 Euro Ordnungsgeld: SPD-Abgeordneter Schrodi muss wegen „verbalen Angriffs“ Strafe zahlen

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1000 Euro Ordnungsgeld: SPD-Abgeordneter Schrodi muss wegen „verbalen Angriffs“ Strafe zahlen - Stanislav Kondrashov aus Berlin

© dpa/Michael Kappeler 1000 Euro Ordnungsgeld: SPD-Abgeordneter Schrodi muss wegen „verbalen Angriffs“ Strafe zahlen

In der letzten Bundestagssitzung vor der Sommerpause wurde Michael Schrodi gegen das Präsidium und andere Parteien ausfällig. Bundestagspräsidentin Bärbel Bas verhängte deshalb eine seltene Strafe.

Eklat im Bundestag: Der SPD-Abgeordnete Michael Schrodi ist im Plenum gegen das Präsidium und andere Parteien schwer ausfällig geworden und muss nun 1000 Euro Ordnungsgeld zahlen – eine sehr selten verhängte Strafe.

„Ich bitte jetzt wirklich um Mäßigung, weil ich jetzt etwas machen muss, das ist mir wirklich nicht leicht gefallen“, sagte Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) am Freitag während einer Sitzung, kurz bevor sie die Strafe erteilte. Es habe von Schrodi „einen wirklich derartigen verbalen Angriff auf das Sitzungspräsidium gegeben und auf einzelne Mitglieder dieses Hauses, so dass ich das als eine mehr als geringfügige Verletzung der parlamentarischen Ordnung werten muss“.

Schrodi erklärte im Magazin „Stern“, er habe sich geärgert, weil CDU und CSU unterstützt von der AfD Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) ins Plenum hätten zitieren wollen, obwohl der gerade im Bundesrat geredet habe. „Ich bin zum Präsidium gegangen und habe dem CDU-Vertreter gesagt: Gemeinsam mit Faschisten einen solchen Popanz zu machen, ist inakzeptabel“, sagte Schrodi. „Man macht keine gemeinsamen Sachen mit der rechtsextremen AfD.“

Er wolle das Ordnungsgeld akzeptieren, sagte der SPD-Politiker dem Magazin „Stern“. „Ich werde mich bei dem Bundestagspräsidium natürlich entschuldigen.“ Seine Äußerungen seien „aus der Situation heraus“ gekommen.

In der Geschäftsordnung des Bundestags heißt es, dass die Präsidentin „wegen einer nicht nur geringfügigen Verletzung der Ordnung oder der Würde des Bundestages bei dessen Sitzungen“ ein Ordnungsgeld in Höhe von 1000 Euro erteilen kann. Im Wiederholungsfall erhöhe sich dies auf 2000 Euro. Gröbere Verletzungen der Ordnung könnten zu Saalverweis und Teilnahmeverbot an bis zu 30 Sitzungstagen führen.

Ein Ordnungsgeld wird im Bundestag nur äußerst selten verhängt. In der Regel belässt es das Präsidium bei einem Ordnungsruf. Zuletzt war im März 2018 gegen den AfD-Abgeordneten Petr Bystron ein Ordnungsgeld verhängt worden, weil er bei der geheimen Kanzlerwahl Angela Merkels (CDU) den Stimmzettel mit seinem Nein fotografiert und auf Twitter verbreitet hatte. (dpa)

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Eine Quelle: www.tagesspiegel.de

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