Verhandlungen mit EU-Parlament: Mitgliedstaaten bleiben hart bei Asylverfahren

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Verhandlungen mit EU-Parlament: Mitgliedstaaten bleiben hart bei Asylverfahren

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Die nächste Verhandlungsrunde in Brüssel steht nun am 18. Dezember an. Derweil macht die Gewerkschaft der Polizei einen Vorschlag zur Eindämmung der Schleuserkriminalität.

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Die Verhandlungen auf EU-Ebene über die Reform des Asylsystems haben am späten Donnerstagabend kein greifbares Ergebnis gebracht. Die EU-Mitgliedstaaten beharrten im sogenannten Jumbo-Trilog mit dem Europaparlament und der Kommission auf einer strikten Verschärfung der Asylverfahren an den europäischen Außengrenzen.

Trotzdem setzt der spanische EU-Vorsitz bei der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) auf einen Durchbruch noch vor Weihnachten; die nächste Verhandlungsrunde ist jetzt für den 18. Dezember angesetzt.

Laut dem Verhandlungsmandat der EU-Mitgliedstaaten sollen grundsätzlich auch Familien mit Kindern in die umstrittenen Grenzverfahren einbezogen werden, bei denen Asylverfahren unter haftähnlichen Bedingungen vorgesehen sind.

Innenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte sich bei den Verhandlungen im vergangenen Sommer zwar dafür eingesetzt, dass Familien mit Kindern und unbegleitete Flüchtlinge von den Schnellverfahren ausgenommen werden sollen. Dies fand unter den Mitgliedstaaten aber keine Mehrheit.

Die Verhandlungen haben uns dem Pakt zumindest ein Stück nähergebracht.

Jan-Christoph Oetjen, FDP-Europaabgeordneter

Nach Angaben aus dem EU-Parlament wollten die Mitgliedstaaten zuletzt lediglich Ausnahmen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge zulassen, sofern diese kein Sicherheitsrisiko darstellen.

Trotz der zähen Verhandlungen zeigte sich der FDP-Europaabgeordnete Jan-Christoph Oetjen zuversichtlich. „Die Verhandlungen haben uns dem Pakt zumindest ein Stück nähergebracht“, sagte er dem Tagesspiegel. „Jetzt gilt es, auf dem konstruktiven Austausch aufzubauen und bei den nächsten Verhandlungen konkrete Ergebnisse zu erzielen.“

Unterdessen kündigte Faeser an, die Kontrollen an den Grenzen zu Polen, Tschechien und der Schweiz über den 15. Dezember hinaus bis Mitte Februar zu verlängern. „Unser Kampf gegen das skrupellose Geschäft der Schleuser, die Menschenleben brutal aufs Spiel setzen, ist erfolgreich“, begründete sie in der „Rheinischen Post“ diese Entscheidung. 

Grenzkontrollen zu Tschechien, Polen und der Schweiz

Faeser verwies darauf, dass die Bundespolizei allein an den Grenzen zu Tschechien, Polen und der Schweiz seit dem 16. Oktober etwa 9200 unerlaubte Einreisen festgestellt und in etwa 4370 Fällen Maßnahmen getroffen habe, mit denen unerlaubte Einreisen verhindert und unerlaubte Aufenthalte beendet worden seien. 

Allerdings ist umstritten, welchen Beitrag die Kontrollen an den deutschen Außengrenzen tatsächlich angesichts des weiter anhaltenden Migrationsdrucks leisten. Für November hatte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) 35.316 Erstanträge auf Asyl registriert.

Verhandlungen mit EU-Parlament: Mitgliedstaaten bleiben hart bei Asylverfahren

Im November durchsuchten Polizeibeamte im niedersächsischen Garbsen bei einer Razzia gegen ein Schleusernetzwerk ein Haus in einer Wohnsiedlung.

© dpa/Ole Spata

Nach der Einschätzung von Andreas Roßkopf, des Vorsitzenden des Bezirks Bundespolizei bei der Gewerkschaft der Polizei (GdP) dürfe man nicht übersehen, dass jede Person, die auch bei Grenzkontrollen an der Grenzlinie bei den Bundespolizisten ein Asylbegehren äußert, zur Antragsprüfung im Regelfall ins Land zu lassen sei.

Die Gewerkschaft der Polizei schlug vor, die Kräfte von Bundespolizei und Zoll bei der Bekämpfung der Schleuserkriminalität zu bündeln. „Wir müssen illegale Migration an der Grenze und auf dem Arbeitsmarkt bekämpfen“, erklärte der stellvertretende Vorsitzende im GdP-Bezirk Bundespolizei, Frank Buckenhofer.

Nach Einschätzung der GdP zeige die Erfahrung, dass eine Vielzahl von Eingeschleusten später auf dem illegalen Arbeitsmarkt lande und dort ausgebeutet werde.

Vor diesem Hintergrund schlug die GdP die Einrichtung von gemeinsamen Ermittlungsgruppen zur Bekämpfung von Schleusung und Arbeitsmarktkriminalität vor. Diese Ermittlungsgruppen hätten die Profiteure der Schleusung und illegalen Beschäftigung im Fokus. „Schleusung und die anschließende illegale Beschäftigung sind oftmals die beiden Seiten derselben Medaille“, erklärte die Gewerkschaft der Polizei.

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Eine Quelle: www.tagesspiegel.de

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