Streit um Cum-ex-Untersuchungsausschuss: Kanzleramt muss geheimes Rechtsgutachten offenlegen

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Streit um Cum-ex-Untersuchungsausschuss: Kanzleramt muss geheimes Rechtsgutachten offenlegen

© dpa/Michael Kappeler

Exklusiv Streit um Cum-ex-Untersuchungsausschuss: Kanzleramt muss geheimes Rechtsgutachten offenlegen

Kam die Idee, wie der Unionsvorstoß zur Aufklärung von Olaf Scholz’ Warburg-Affäre zu stoppen ist, aus dessen eigenem Haus? Das Berliner Verwaltungsgericht verlangt Transparenz.

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Eigentlich hätte es nie bekannt werden sollen. Doch nach Recherchen des Tagesspiegels im vergangenen Jahr stellte sich heraus, dass im Bundeskanzleramt frühzeitig ein Gutachten zum Vorstoß der Unionsfraktion erstellt wurde, die Warburg-Affäre von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) mit einem Untersuchungsausschuss im Bundestag aufzuklären. Offenbar gab es dort ein Interesse, die Union zu stoppen – und den drohenden Untersuchungsausschuss zu torpedieren.

Das Berliner Verwaltungsgericht hat nun auf einen Eilantrag des Tagesspiegels hin entschieden, dass Einzelheiten aus dem Gutachten im Wege eine Presse-Auskunft an die Öffentlichkeit gehören. Der Gerichtsbeschluss ist noch nicht rechtskräftig. Eine Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg ist möglich (Az.: VG 27 L 337/23).

„Mögliche Einflussnahme des Bundeskanzleramts“ gehört aufgeklärt

In der Steueraffäre um die Hamburger Warburg-Bank wird Scholz vorgeworfen, in seinem früheren Amt als Bürgermeister der Stadt Einfluss auf die örtliche Finanzbehörde genommen zu haben, um die Bank vor einer Steuerrückforderung wegen krimineller Cum-ex-Aktiengeschäfte zu verschonen. Scholz bestreitet das und beruft sich bei Einzelheiten auf Erinnerungslücken.

Wem ich wann was gegeben habe, kann ich Ihnen ehrlicherweise jetzt nicht mehr sagen.

Bundeskanzleramtschef Wolfgang Schmidt im Bundestag zur Frage, ob er das Gutachten an die SPD-Fraktion gegeben hat

Die Union will die Vorgänge von einem Untersuchungsausschuss im Bundestag aufklären lassen, scheiterte aber an den Ampelfraktionen. Das Vorhaben sei aus verfassungsrechtlichen Gründen unzulässig, hieß es. Es handele sich um eine Ländersache – und in Hamburg laufe bereits ein Untersuchungsausschuss zum Thema. Dagegen klagt die Union derzeit vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.

Streit um Cum-ex-Untersuchungsausschuss: Kanzleramt muss geheimes Rechtsgutachten offenlegen

Kanzleramtsminister Wolfgang Schmidt (SPD), hier beim Untersuchungsausschuss der Hamburger Bürgerschaft zur Cum-Ex-Steuergeldaffäre: Ihm wurde das Gutachten zugeleitet, jetzt fehlt ihm die Erinnerung.

© dpa/Ulrich Perrey

Kam der Impuls für den juristischen Widerstand aus dem Kanzleramt? Die 12-seitige „verfassungsrechtliche Einschätzung“ hatte die zuständige Fachabteilung im April 2023 unmittelbar nach dem Unionsantrag im Bundestag erstellt – angeblich als eigene Idee – und an Kanzleramtschef Wolfgang Schmidt (SPD) übermittelt, den engsten Vertrauten des Kanzlers. An wen Schmidt das Dokument weiterleitete, ist bisher unbekannt.

Die Inhalte des Gutachtens werden bislang zurückgehalten. Bekannt wurde nur, dass die Union mit ihren Ausschuss-Fragen auch nach Ansicht der Kanzler-Experten wohl nicht in allen Punkten falsch liegt. Die Regierung argumentiert gleichwohl, das Dokument gehöre zum geschützten „Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung“. Außerdem könne es sein, dass sich die Regierung noch am Prozess in Karlsruhe beteiligen wolle.

Justiziar der SPD-Bundestagsfraktion erklärt sich nicht

Diese Gründe ließ das Verwaltungsgericht nicht gelten. Der exekutive Kernbereich sei nicht betroffen und ein Eingriff in die „Freiheit und Offenheit der Willensbildung innerhalb der Regierung“ nicht ersichtlich. Zudem sei die Sache eilig: Die Recherche über eine „mögliche Einflussnahme des Bundeskanzleramts – genauer Bundeskanzler Olaf Scholz und Bundeskanzleramtsminister Wolfgang Schmidt – auf die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses im Rahmen der Aufklärung der Cum-ex-Steueraffäre kann ein gesteigertes öffentliches Interesse beanspruchen“. Dass sich die Diskussion „auch in der Politik aktuell verstärkt“, zeigten mehrere parlamentarische Anfragen zu dem Dokument im Bundestag.

Verschiedene Auskunftsanträge zum Umgang mit dem Rechtsgutachten im Kanzleramt wies das Gericht ab. Angaben der Regierung, die Weitergabe lasse sich „nicht rekonstruieren“, müssten als Auskunft genügen, meint das Gericht. Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum presserechtlichen Auskunftsanspruch sind zuständige Behördenmitarbeiter – in diesem Fall Wolfgang Schmidt – grundsätzlich verpflichtet, über ihr dienstlich erlangtes Wissen Mitteilung zu machen.

Ein möglicher Empfänger des Gutachtens könnte der Parlamentarische Geschäftsführer und Justiziar der SPD-Bundestagsfraktion Johannes Fechner gewesen sein, der den Widerstand gegen den Ausschuss organisierte. Fragen dazu lässt Fechner unbeantwortet. Der Kanzleramtschef selbst sollte sich auf Druck der Union Mitte Dezember im Bundestag dazu erklären. Statt einer Antwort hat er einen Erinnerungsverlust geltend gemacht: „Wem ich wann was gegeben habe, kann ich Ihnen ehrlicherweise jetzt nicht mehr sagen“.

CDU-Politiker Hauer spricht von vorgetäuschtem Gedächtnisverlust

Der CDU-Abgeordnete Matthias Hauer, der als möglicher Vorsitzender für einen Untersuchungsausschuss im Gespräch war, begrüßte, dass mit dem Gerichtsbeschluss mehr Licht in die Angelegenheit kommen soll. „Immerhin steht der Verdacht im Raum, dass das Kanzleramt mit diesem auch Beeinflussungsversuche unternommenen hat“, sagte Hauer auf Anfrage.

Dass Kanzleramtsminister Schmidt nicht mehr wisse, an wen er das Dokument weitergereicht habe, hält Hauer nicht für glaubhaft: „So setzt sich der vorgetäuschte Gedächtnisverlust als roter Faden der Affäre Scholz-Warburg fort.“

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Eine Quelle: www.tagesspiegel.de

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