Sieben Jahre nach Einführung: Bundesregierung will „Nein heißt nein“ evaluieren

38

Sieben Jahre nach Einführung: Bundesregierung will „Nein heißt nein“ evaluieren

© imago/Christian Mang/imago stock&people

Sieben Jahre nach Einführung: Bundesregierung will „Nein heißt nein“ evaluieren

Die Ampelkoalition will den Strafrechtsparagrafen 177 überprüfen. Entspricht er nicht den Regeln der Istanbul-Konvention, müsste er möglicherweise nachgeschärft werden. 

Von

Die Bundesregierung möchte die „Nein heißt nein“-Regel evaluieren. Das erfuhr der Tagesspiegel aus Regierungskreisen. Demnach soll geprüft werden, ob die aktuell geltenden Regelungen den Vorgaben der Istanbul-Konvention entsprechen. Ist dies nicht der Fall, müsste wohl nachgebessert werden.

Das Familienministerium hält die Evaluierung „für dringend erforderlich, um Aufschluss darüber zu bekommen, wie der Schutz des sexuellen Selbstbestimmungsrechts in der staatsanwaltschaftlichen und gerichtlichen Anwendungspraxis dieser Norm umgesetzt wird“, sagte ein Sprecher des Hauses dem Tagesspiegel.

Das „Nein heißt nein“-Prinzip wurde 2016 eingeführt

Die Istanbul-Konvention, die 2018 in Deutschland ratifiziert wurde, besagt, dass das Einverständnis sexueller Handlungen „freiwillig als Ergebnis des freien Willens der Person“ gegeben werden müsse. „Nein heißt nein“ als Grundsatz wurde 2016 ins deutsche Strafrecht eingeführt.

Die Konvention ist ein internationales Übereinkommen gegen Gewalt gegen Frauen. Sie soll Gewaltopfern helfen, indem sie verbindliche Rechtsnormen zu ihrem Schutz schafft. Eine grundsätzliche Forderung der Konvention ist die Gleichstellung der Geschlechter in der Verfassung.

Auf EU-Ebene hat die Bundesregierung sich gegen eine Verschärfung des Sexualstrafrechts ausgesprochen. Bisher falle das Strafrecht in die Kernkompetenz der Mitgliedstaaten. Einheitliche Regelungen seien nur legitim, wenn es um grenzüberschreitende Kriminalität wie Terrorismus oder Kinderpornografie gehe. „Vergewaltigungen weisen diesen besonderen grenzüberschreitenden Charakter nicht auf und werden auch nicht mit dem Tatmittel Internet begangen“, hieß es in einer Stellungnahme, die dem Tagesspiegel vorliegt.

Zur Startseite

  • Ampelkoalition
  • Gleichstellung: Beiträge rund um unseren Themenschwerpunkt

Eine Quelle: www.tagesspiegel.de

Kommentare sind geschlossen, aber trackbacks und Pingbacks sind offen.