„Nutzen die Instrumente unserer wehrhaften Demokratie“: Faeser begrüßt Urteil zur extremistischen AfD-Jugend
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Update „Nutzen die Instrumente unserer wehrhaften Demokratie“: Faeser begrüßt Urteil zur extremistischen AfD-Jugend
Der Verfassungsschutz sieht die Junge Alternative als gesichert rechtsextremistische Bestrebung. Ein Kölner Gericht hat die Einstufung nun bestätigt. Innenministerin Faeser sieht den Rechtsstaat gestärkt.
„Die heutige Entscheidung benennt deutlich, dass wir es mit einer massiven Menschenverachtung, mit Rassismus, mit Hass gegen Muslime und mit Angriffen auf unsere Demokratie zu tun haben“, erklärte Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) am Dienstag in Berlin. „Dagegen werden wir auch weiter mit den Mitteln des Rechtsstaats vorgehen.“
Das Kölner Verwaltungsgericht hatte es am Dienstag für zulässig befunden, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD-Nachwuchsorganisation Junge Alternative als „gesichert extremistische Bestrebung“ einstuft. Es lehnte damit einen Eilantrag der AfD und ihrer Jugendorganisation ab.
„Die heutige Gerichtsentscheidung zeigt: Wir nutzen die Instrumente unserer wehrhaften Demokratie“, erklärte Faeser. „Unser Land steht für Demokratie, Vielfalt und Menschenwürde – für all das haben Rechtsextremisten nur Hass und Verachtung übrig.“
Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen der Jungen Alternative (JA) hätten sich seit einem vorangegangenen Urteil hinsichtlich der Einstufung als Verdachtsfall zur „Gewissheit verdichtet“, teilte das Gericht am Dienstag mit.
Der Verfassungsschutz hatte die JA 2019 zunächst als Verdachtsfall im Bereich des Rechtsextremismus eingestuft, im Jahr 2023 erfolgte dann die Einstufung als gesichert rechtsextremistische Bestrebung.
Der heute veröffentlichte Gerichtsbeschluss ist noch nicht rechtskräftig. Die AfD und ihre Jugendorganisation können Beschwerde am nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht einlegen.
Gericht stellt ausländerfeindliche Agitation fest
Zur Begründung seiner Entscheidung führte das Gericht aus, die JA halte an einem „völkisch-abstammungsmäßigen Volksbegriff“ fest. Eine zentrale politische Vorstellung der JA sei der „Erhalt des deutschen Volkes in seinem ethnischen Bestand“. Dies stelle einen Verstoß gegen die Menschenwürde dar, befand das Gericht.
Zudem stellte das Verwaltungsgericht eine massive ausländerfeindliche Agitation der JA fest, die sich insbesondere gegen den Islam und Muslime richte. Asylbewerber und Migranten würden pauschal verdächtigt und herabgewürdigt. Einwanderer würden zudem als „Schmarotzer und kriminell“ bezeichnet, erklärte das Gericht weiter.
Weiter agitiere die JA auf Bundes-, Landes- und Kreisebene gegen das Demokratieprinzip. Zum Ausdruck komme dies etwa in Gleichsetzungen der Bundesrepublik mit diktatorischen Regimen, insbesondere dem NS-Regime und der DDR. Auch verfüge die JA über Kontakte zu verfassungsfeindlich eingestuften Verbindungen, etwa der Identitären Bewegung.
Zuvor hatte der Verfassungsschutz die Jugendorganisation als Verdachtsfall eingestuft. Auch dagegen wurde geklagt. Die Klage gegen diese Entscheidung war jedoch vom Verwaltungsgericht Köln zurückgewiesen worden. In der nächsten Instanz beschäftigt sich das Oberverwaltungsgericht (OVG) Mitte März mit dieser Frage. (AFP/dpa)
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Eine Quelle: www.tagesspiegel.de
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