Nachtragshaushalt beschlossen: Lindner stellt Ampel auf harte Verhandlungen über Etat für 2024 ein

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Nachtragshaushalt beschlossen: Lindner stellt Ampel auf harte Verhandlungen über Etat für 2024 ein

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Update Nachtragshaushalt beschlossen: Lindner stellt Ampel auf harte Verhandlungen über Etat für 2024 ein

Für den Nachtragshaushalt 2023 soll die Schuldenbremse wieder ausgesetzt werden. Für den nächsten Haushalt sieht Bundesfinanzminister Lindner „erhebliche Kraftanstrengungen“ nötig.

Bundesfinanzminister Christian Lindner hat die Ampel-Fraktionen im Bundestag auf harte Verhandlungen über den Haushalt für das kommende Jahr vorbereitet. „Für die endgültige Aufstellung des Bundeshaushalts 2024 werden noch erhebliche Kraftanstrengungen erforderlich sein“, schreibt der FDP-Politiker in einem Brief an die Fraktionen von SPD, Grünen und FDP, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.

Wir werden intensive Diskussionen führen müssen, die nicht immer einfach sein werden“, schreibt Lindner. Er sei aber überzeugt, „dass diese Situation auch eine Chance für unser Land sein kann“.

Das Karlsruher Haushaltsurteil mache weitreichende Änderungen am geplanten Haushalt für 2024 und an der Finanzplanung bis 2027 erforderlich, schreibt Lindner. „Als Bundesfinanzminister schlage ich vor, dass das Haushaltsverfahren 2024 mit ausreichender Sorgfalt geführt und Zeit für die parlamentarischen Beratungen vorgesehen wird.“ Gemeinsames Ziel sei, den Etat möglichst schnell zu verabschieden, dazu liege aber noch viel Arbeit vor der Koalition. 

Schuldenbremse soll erneut ausgesetzt werden

Zuvor hatte das Bundeskabinett am Montag einen Nachtragshaushalt für 2023 beschlossen. Damit sollen Kredite über rund 45 Milliarden Euro rechtlich abgesichert werden, die für die Energiepreisbremsen sowie zur Unterstützung von Flutopfern bereits genutzt wurden. Voraussetzung ist, dass der Bundestag eine außergewöhnliche Notlage erklärt und die Schuldenbremse für dieses Jahr aussetzt.

„Mit dem Nachtragshaushalt 2023 ziehen wir die Konsequenzen aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts“, erklärte Finanzminister Christian Lindner (FDP). Es würden keine zusätzlichen Schulden aufgenommen.

Voraussetzung für all das ist, dass der Bundestag eine außergewöhnliche Notlage erklärt und so zum vierten Mal in Folge die Schuldenbremse aussetzt. Die endgültige Entscheidung darüber soll noch vor Weihnachten im Bundestag fallen.

CDU-Chef Merz sieht vorerst keinen Grund zu klagen

Unionsfraktionschef Friedrich Merz kündigte eine genaue Prüfung des geplanten Nachtragshaushalts für 2023 an. Erst anschließend werde die Fraktion entscheiden, ob sie dagegen vor dem Verfassungsgericht klagen werde, sagte Merz, der auch CDU-Vorsitzender ist, am Montag.

Mit der geplanten Konstruktion der Ampel scheine es aber einen Weg zu geben, den Nachtragshaushalt verfassungskonform auszugestalten. „Das heißt nicht, dass wir dem Haushalt zustimmen. Das sehe ich nicht“, betonte Merz und ergänzte: „Aber die Frage, ob wir dagegen klagen, sehe ich im Augenblick auch nicht gestellt.“

Für den Haushalt 2024, der von der Ampel noch überarbeitet werden muss, sei dagegen alles offen. „Wenn die Bundesregierung der Meinung ist, dass sie auch für 2024 eine außergewöhnliche Notlage feststellen lassen sollte, dann sehe ich dies nicht als verfassungskonform an, jedenfalls aus heutiger Sicht“, sagte Merz. Dann werde die Union dagegen gegebenenfalls wieder vorgehen.

Auch zur Einrichtung von Sondervermögen ähnlich dem im Grundgesetz verankerten 100-Milliarden-Pakets für die Bundeswehr äußerte sich Merz kritisch. Dies sehe er „im Augenblick auch nicht. Ich wüsste nicht wofür.“ Die Union habe zudem „kein Vertrauen mehr in die Zusagen der Bundesregierung (..), wenn es um die Ausgestaltung solcher Sondervermögen geht“.

Mützenich will über Etat für 2024 noch in diesem Jahr entscheiden

SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich will bei dem Beschluss des Bundeshaushalts für das Jahr 2024 aufs Tempo drücken. Er würde über den Haushalt gerne noch in diesem Jahr entscheiden, wie Mützenich am Montag vor einer SPD-Fraktionssitzung sagte. Es sei in den nächsten Stunden und Tagen eine Diskussion mit den beiden Koalitionspartnern in der Ampel-Regierung – insbesondere mit der FDP – notwendig.

In der Frage einer möglichen Reform der Schuldenbremse sagte Mützenich: „Ich glaube nicht, dass das jetzt so schnell gehen wird, deswegen müssen wir uns auch jetzt auf die Ausnahmeregel konzentrieren und es auch verfassungsfest machen.“ Dafür gebe es gute Gründe. „Die FDP davon zu überzeugen, wird ein Teil auch der Diskussion um einen Haushalt für 2024 sein, den ich gerne noch in diesem Jahr entscheiden würde“, ergänzte Mützenich.

In den vergangenen Jahren hatte das Parlament dies zuerst mit der Corona-Krise und dann mit den Auswirkungen des Ukraine-Kriegs auf die deutschen Staatsfinanzen begründet. Aktuell könne die Notlage dafür mit dem wiederaufgeflammten Nahost-Konflikt und mit dem Krieg in der Ukraine begründet werden, hatte Mützenich am Sonntag in der ARD gesagt.

Die tiefgreifenden humanitären, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Folgen des Krieges beeinträchtigten auch im Jahr 2023 erheblich die staatliche Finanzlage. Auch die Flutkatastrophe vom Sommer 2021 sei eine Notlage, die Beseitigung der Schäden sei noch nicht erledigt.

Bund und Länder haben ein Ausgabenproblem.

FDP-Fraktionschef Dürr

Die FDP im Bundestag will die Haushaltskrise durch einen strengen Sparkurs lösen. „Bund und Länder haben ein Ausgabenproblem, und an der Stelle ist Sparen angesagt“, sagte FDP-Fraktionschef Christian Dürr am Montag in Berlin. „Sparen ist das Gebot der Stunde.“ Die Schuldenbremse dürfe aus Sicht der FDP hingegen nicht angetastet werden.

In dem Zusammenhang kritisierte Dürr Äußerungen von CDU-Ministerpräsidenten, die sich für eine Reform ausgesprochen hatten. „Ich halte das für irritierend.“ Dürr betonte, dass unter Finanzminister Christian Lindner (FDP) bereits eine „Trendwende“ in der Finanzpolitik eingeläutet worden sei. Die Staatsschuldenquote sei zurückgegangen, Sondervermögen aus der Zeit der Vorgängerregierung von CDU und SPD würden aufgelöst.

Auch mit dem Ziehen der Ausnahmeregelung bei der Schuldenbremse für 2023 würden keine zusätzlichen Schulden gemacht. Es sei jedoch ein Fehler der Ampel gewesen, die bisher übliche und vom Bundesverfassungsgericht nun gekippte „Buchungspraxis“ im Haushalt nicht vorher beendet zu haben.

Bundesverbraucherschutzministerin Steffi Lemke (Grüne) zeigte sich zuversichtlich hinsichtlich einer Lösung der Haushaltskrise. „Ich weiß, Sie alle fragen sich, wie es weitergeht mit den Mitteln, die im Klima- und Transformationsfonds, aber auch im Wirtschaftsstabilisierungsfonds für den Verbraucherschutz vorgesehen waren“, sagte Lemke am Montag auf dem Deutschen Verbrauchertag 2023 in Berlin.

Das Karlsruher Urteil habe Folgen für viele Bereiche. „Ich weiß, dass die Regierung dazu zeitnah Antworten geben muss“, sagte Lemke. Sie sei „zuversichtlich“, dass die richtige Antwort im Interesse der Verbraucher gegeben werde.

Warum wurde der Nachtragshaushalt beschlossen?

Ein Nachtragshaushalt ist eine nachträgliche Veränderung eines bereits vom Parlament beschlossenen Etats. Damit will die Ampel-Regierung nun Kredite rechtlich absichern, die für die Energiepreisbremsen sowie zur Unterstützung von Flutopfern in diesem Jahr bereits genutzt wurden.

Es geht um rund 45 Milliarden Euro. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist klar, dass die Regierung diese Kredite ohne Weiteres nicht hätte aufnehmen dürfen.

Nachtragshaushalt: Welche Fonds sind jetzt betroffen?

„Es geht um die Heilung eines Rechtsverstoßes, der eintreten würde, wenn wir jetzt nichts machen würden“, hieß es aus dem Finanzministerium. Konkret soll die Rücklage im Klima- und Transformationsfonds um 60 Milliarden Euro gekürzt werden, die nach dem Karlsruher Richterspruch nicht mehr zur Verfügung stehen.

Außerdem sollen dem Fonds für die Energiepreisbremsen nachträglich 43,2 Milliarden Euro an Krediten zugesprochen werden. Auch aus einem Topf für Aufbauhilfen nach der Flut im Ahrtal müssen 1,6 Milliarden Euro nachträglich auf rechtlich sichere Füße gestellt werden.

Wie reagiert die Union auf den Beschluss?

Die Union kündigte an, die Begründung der Notlage sehr sorgfältig zu prüfen und dann zu entscheiden, wie sie im Parlament abstimmt. „Unabhängig davon würde ich nicht zu einer Klage raten“, sagte Fraktionsvize Mathias Middelberg der Deutschen Presse-Agentur. Die Union hatte die erste Klage beim Verfassungsgericht eingereicht.

Ohne die Absicherung hätte nach dem Karlsruher Urteil im Haushalt 2023 ein Verfassungsbruch gedroht. Denn die Richter entschieden, dass der Bund sich Notlagenkredite nicht für spätere Jahre auf Vorrat zurücklegen darf. Genau das hat der Bund nach Auffassung von Experten im Wirtschaftsstabilisierungsfonds für die Energiepreisbremsen und im Fonds zur Fluthilfe aber gemacht.

Nachtragshaushalt inkludiert technische Änderungen

Mit dem Nachtragshaushalt sollen zudem einige technische Veränderungen im Haushalt vorgenommen werden.

Die Höhe der Steuereinnahmen und die Zinsausgaben werden an die aktuellste Prognose angepasst. Außerdem fällt ein Darlehen über zehn Milliarden Euro für die Aktienrente weg, weil die dafür nötige Stiftung noch nicht gegründet ist. Das Vorhaben Aktienrente an sich sei damit aber nicht vom Tisch, hieß es aus dem Finanzministerium.

Schuldenbremse: Bund darf jetzt zehn Milliarden Euro weniger Schulden machen

Eine Änderung der Konjunkturkomponente der Schuldenbremse sorgt zudem dafür, dass der Bund in diesem Jahr auch regulär weniger Schulden aufnehmen darf als geplant. Denn die Schuldenbremse im Grundgesetz erlaubt eine gewisse Kreditaufnahme – je schlechter die wirtschaftliche Lage, desto mehr.

Mit dem Nachtragshaushalt musste die erlaubte Kreditaufnahme neu berechnet werden. Das Ergebnis: Der Bund darf zehn Milliarden Euro weniger Schulden machen. Das Geld soll stattdessen nun aus einer während der Flüchtlingskrise gebildeten Rücklage entnommen werden. Diese Mittel waren eigentlich für die kommenden Jahre verplant – was die Aufstellung des Haushalts für das kommende Jahr noch einmal schwieriger machen dürfte. (dpa/Reuters/Tsp.)

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Eine Quelle: www.tagesspiegel.de

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