Nachträgliche Antragsstellung möglich: Förderung für Heizungstausch soll am 1. Januar in Kraft treten
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Nachträgliche Antragsstellung möglich: Förderung für Heizungstausch soll am 1. Januar in Kraft treten
Pünktlich ab dem 1. Januar soll die geplante Förderung für den Einbau neuer Heizungen kommen. Ab Ende Februar können Anträge – auch rückwirkend – eingereicht werden.
Das Heizungsgesetz tritt am 1. Januar in Kraft – und auch die geplante Förderung soll pünktlich kommen. Das Bundeswirtschaftsministerium teilte am Freitag mit, der Haushaltsausschuss des Bundestags solle der neuen Förderung für den Heizungstausch im Umlaufverfahren zustimmen. Voraussichtlich ab dem 29. Dezember könne dann der Einbau einer neuen Heizung beauftragt werden.
Die Förderanträge könnten ab Ende Februar bei der Förderbank KfW eingereicht werden – auch rückwirkend für Vorhaben, die schon begonnen wurden, wie das Ministerium betonte. Möglich werde das durch eine befristete Übergangsregelung für den Heizungstausch, die ausnahmsweise eine nachträgliche Antragstellung ermöglicht.
Das Heizungsgesetz – offiziell: Gebäudeenergiegesetz – soll den Umstieg aufs klimafreundlichere Heizen beschleunigen. Neu eingebaute Anlagen müssen danach zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden; klassische Öl- und Gasheizungen können dies im Regelfall nicht leisten. Dies gilt allerdings zunächst nur für Neubauten in Neubaugebieten.
30 Prozent Förderung soll erhalten können, wer eine klimafreundliche Heizung einbaut. Weitere 30 Prozent sind Geringverdienern im Eigenheim vorbehalten. Außerdem gibt es einen „Klima-Geschwindigkeitsbonus“ von 20 Prozent, der sich mit der Zeit reduziert. Die Säulen sind kombinierbar auf maximal 70 Prozent.
Dafür, dass die Förderung für den Heizungsaustausch pünktlich kommt, habe die Bundesregierung nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Haushalt „mit Hochdruck gearbeitet“, erklärte das Bundeswirtschaftsministerium.
Der CDU-Wirtschaftspolitiker Andreas Mattfeldt kritisierte das Umlaufverfahren im Haushaltsausschuss scharf: „Dieses Gebaren der Bundesregierung ist eine skrupellose Missachtung der Rechte aller Parlamentarier“, sagte er der „Augsburger Allgemeinen“ (Samstagsausgabe). Bei einem Fördervolumen von 9,3 Milliarden sei es angebracht, dass die Abgeordneten bei der Bundesregierung nachfragen können sollten.
Mattfeldt stellte infrage, dass die Heizungsförderung überhaupt Bestand haben werde: „Bisher hat die Bundesregierung keinen Bundeshaushalt 2024 zustande bekommen und wir laufen in eine vorläufige Haushaltsführung hinein.“ (AFP)
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Eine Quelle: www.tagesspiegel.de
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