Habecks Erfolg auf den letzten Metern: Förderung für Heizungstausch ist endlich da
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Habecks Erfolg auf den letzten Metern: Förderung für Heizungstausch ist endlich da
Seit 1. Januar gilt das Heizungsgesetz. Was bedeutet das für Hausbesitzer und welche Förderung gibt es? Die Antworten auf die wichtigsten Fragen.
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Am letzten Arbeitstag des alten Jahres ist Wirtschaftsminister Robert Habeck einen wichtigen Schritt weitergekommen. Im Bundesanzeiger wurde sein neues Förderprogramm für den Heizungstausch veröffentlicht. Keinen Tag zu früh. Denn seit dem 1. Januar gilt Habecks Heizungsgesetz.
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG), wie es offiziell heißt, verpflichtet Hausbesitzer schrittweise, nur noch klimaschonende Heizungssysteme einzubauen. Im letzten Moment ist es dem Grünen-Politiker nun gelungen, sein Versprechen einzulösen, dass diese neuen Vorschriften mit einer entsprechenden Förderung einhergehen.
Welche Heizungen sind künftig noch erlaubt?
Wer in einem Neubaugebiet ein Haus oder eine Wohnung baut, darf seit dem Jahreswechsel nur noch Heizungssysteme verwenden, die zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien laufen. Besitzer von Bestandsgebäuden und Neubauten in etablierten Vierteln sind vorerst nicht verpflichtet, auf ökologische Heizungen zu setzen.
Es kann sich lohnen, die Heizung schneller zu tauschen und keine neue Gasheizung mehr einzubauen.
Klara Geywitz, Bundesbauministerin (SPD)
Erst müssen die Kommunen eine Wärmeplanung vorlegen, die klärt, ob in der jeweiligen Wohngegend künftig Fernwärme angeboten wird. Großstädte mit mehr als 100.000 Einwohnern müssen einen Wärmeplan bis Mitte 2026 vorlegen, die übrigen Gemeinden haben noch zwei Jahre mehr Zeit. Bis dahin ist abseits der Neubauviertel auch der Einbau von neuen Öl- und Gasheizungen weiter erlaubt.
Welche Förderung gibt es?
Habeck und Bauministerin Klara Geywitz (SPD) drängen Immobilienbesitzer, dennoch möglichst schnell auf klimafreundliche Heizungen umzustellen. „Es kann sich lohnen, die Heizung schneller zu tauschen und keine neue Gasheizung mehr einzubauen“, sagte Geywitz den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Man müsse beim Klimaschutz im Gebäudebereich vorankommen, „und zwar so, dass es für die Menschen machbar ist“, erklärte Habeck zum Start des Förderprogramms.
Beim Einbau von klimafreundlichen Heizsystemen wie Wärmepumpen oder Solarthermie erhalten Eigentümer künftig stets 30 Prozent der Investitionskosten. Geringverdiener mit Eigenheim und weniger als 40.000 Jahreseinkommen pro Haushalt erhalten noch einmal 30 Prozent zusätzlich. Zudem gibt es einen Speedbonus für den schnellen Austausch besonders alter Heizungen von zunächst 20 Prozent. All diese Förderungen können kombiniert werden bis zur Maximalsumme von 70 Prozent der Kosten.
Außerdem fördert das Wirtschaftsministerium auch weiterhin die energetische Sanierung von Gebäuden: Für die Dämmung der Fassaden oder neue Fenster gibt es bis zu 20 Prozent der Kosten zurück.
Was sollten Hausbesitzer jetzt tun?
Für viele Immobilienbesitzer greifen die Vorschriften des Heizungsgesetzes vorerst noch nicht. Dennoch sollten Eigentümer nun nicht die Hände in den Schoß legen, meint Thomas Zwingmann von der Verbraucherzentrale NRW. „Hausbesitzer sollten sich intensiv fragen, welches neues Heizsystem zu ihnen passt“, sagt er dem Tagesspiegel.
Hierfür solle man eine Heizlastberechnung erstellen lassen, rät der Energie-Experte. Mit ihr kann man bestimmen, welche Vorlauftemperatur nötig ist, um jeden Raum einer Wohnung oder eines Hauses ausreichend zu heizen. „Liegt die Vorlauftemperatur bei maximal 55 Grad, ist das ein gutes Zeichen, dass eine Wärmepumpe infrage kommt“, sagt Zwingmann. In vielen Häusern könnten Wärmepumpen auch ohne große Umbauten genutzt werden. „Eine gute Planung ist allerdings wichtig“, betont Zwingmann. „Denn mit einer falsch dimensionierten Wärmepumpe wird es schnell teuer.“
Wie attraktiv sind neue Gasheizungen?
Vielen Hausbesitzern sind Wärmepumpen offenbar nicht geheuer. Die langwierige Debatte rund um das Heizungsgesetz habe Folgen gehabt, sagt Ralf Kiryk, Abteilungsleiter beim Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie: „Vorwiegend haben die Menschen noch schnell in eine Gasheizung investiert, um sich den Vorgaben des GEG zu entziehen.“
Nach Zahlen des Verbands gab es bei Gasheizungen bis Ende Oktober ein Absatzplus von 38 Prozent auf rund 694.500 Stück, bei Ölheizungen ein Plus von 107 Prozent auf 94.500. Der Absatz von Heizungs-Wärmepumpen stieg um 75 Prozent auf 320.500. Das Interesse an der Wärmepumpe habe aber als Effekt der GEG-Debatte nachgelassen – auch wegen der unklaren Förderung. Die Förderanträge seien 2023 stark rückgängig gewesen.
Thomas Zwingmann warnt Verbraucher allerdings vor steigenden Kosten bei Gas- und Ölheizungen: „Wegen dieser Unsicherheit empfehlen wir den Einbau nicht.“ Gas- und Öl-Heizungen müssen ab 2029 einen wachsenden Anteil an erneuerbaren Energien wie Biogas oder Wasserstoff verwenden. Diese Brennstoffe sind deutlich teurer als konventionelles Gas. Hinzu kommt der CO₂-Preis. Er ist zum Jahreswechsel von 30 auf 45 Euro pro Tonne gestiegen und soll in den kommenden Jahren weiter ansteigen.
Und was ist mit Fernwärme?
Viele Städte wollen ihr Fernwärmenetz massiv ausbauen, um insbesondere in Innenstädten mit Mehrfamilienhäusern die Wärmewende zu ermöglichen. Eigentürmern rät Zwingmann allerdings, sich nicht nur über einen möglichen Anschluss ihres Hauses, sondern auch die Konditionen der Anbieter zu informieren.
In einer Studie hat der Verbraucherzentrale Bundesverband zuletzt aufgezeigt, dass die Fernwärme-Preise in Deutschland je nach Region weit auseinanderliegen. Mit einem Rechtsgutachten fordert der Verband nun schärfere Regeln für eine transparente Preisgestaltung. Grundsätzlich sei Fernwärme für Hausbesitzer eine gute Variante, um künftig die Anforderungen des Heizgesetzes zu erfüllen – aber nur bei fairen Preisen und Verträgen, sagt Zwingmann deshalb.
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Eine Quelle: www.tagesspiegel.de
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