Dauer in Brandenburg bei 35 Monaten: Städtetag und Richter fordern mehr Personal für Asylverfahren

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Dauer in Brandenburg bei 35 Monaten: Städtetag und Richter fordern mehr Personal für Asylverfahren

© picture alliance/dpa/Julian Stratenschulte

Dauer in Brandenburg bei 35 Monaten: Städtetag und Richter fordern mehr Personal für Asylverfahren

Die Länder haben sich als Ziel gesetzt, dass Anträge deutlich schneller bearbeitet werden. Davon sind die Verwaltungsgerichte einer Umfrage zufolge noch weit entfernt.

Am Montag wollen Bund und Länder bei einem Gipfel mit Kanzler Olaf Scholz (SPD) über den weiteren Kurs in der Migrationspolitik beraten. In der aktuellen Debatte geht es auch um die Forderungen, schneller abzuschieben. Der Deutsche Städtetag hat Bund und Länder vor dem Treffen aufgefordert, die Asylverfahren deutlich zu beschleunigen.

„Der Bund muss beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge für mehr Personal sorgen, damit Anhörungsverfahren zeitnah und noch schneller durchgeführt werden können“, sagte Städtetagspräsident Markus Lewe den Zeitungen der Funke Mediengruppe. „Die Länder wiederum müssen dafür sorgen, dass die Verfahren an den Verwaltungsgerichten schneller abgeschlossen werden.“

Schnellere Rückführungen von Menschen ohne Bleibeperspektive seien erst dann möglich, wenn es final abgeschlossene Asylverfahren gebe, sagte Lewe. „Heute dauern diese Verfahren je nach Bundesland mehr als ein Jahr, teilweise über zwei Jahre. Wenn die Ministerpräsidentenkonferenz hier Ergebnisse bringt, die dann auch schnell umgesetzt werden, könnte das die Städte perspektivisch entlasten.“ 

Es braucht gut ausgestattete Gerichte und spezialisierte Kammern, um Asylsachen zügig und mit einer hohen Qualität des Rechtsschutzes bearbeiten zu können.

Dauer in Brandenburg bei 35 Monaten: Städtetag und Richter fordern mehr Personal für Asylverfahren

Sven Rebehn, Geschäftsführer des Deutschen Richterbundes

Wie das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) am Sonntag berichtet, gelingt es den deutschen Verwaltungsgerichten zwar zunehmend, die Dauer von Asylprozessen zu verkürzen. Der RND bezieht sich dabei auf eine Befragung des Deutschen Richterbundes unter allen deutschen Verwaltungsgerichten und beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf).

Demnach ist die Laufzeit der erstinstanzlichen Asylklagen im bundesweiten Durchschnitt von 20 Monaten im Jahr 2022 auf inzwischen rund 17 Monate gefallen.

Vom Ziel der Ministerpräsidentenkonferenz, die Prozessdauer zumindest für Angehörige von Staaten mit geringer Anerkennungsquote auf maximal drei Monate zu senken, sind die Gerichte aber noch weit entfernt. 

Bearbeitungszeit zum Stichtag 30. Juni 2023 bei Verwaltungsgerichten:

  • Trier: 3,5 Monate (Ende 2022 4,8 Monate)
  • Saarlouis: 9,8 Monate (12,2)
  • Hessen: 30,1 Monate (30,7)
  • Brandenburg: 35,3 Monate (37,6)

Der Richterbund sieht die Politik in der Pflicht. „Die Bundesländer müssen der politischen Ankündigung schnellerer Asylverfahren rasch Taten folgen lassen. Ohne personelle Verstärkungen für die Verwaltungsgerichte wird es nicht gehen“, sagte sein Geschäftsführer Sven Rebehn dem RND.

Zahlreiche Gerichte trügen noch immer die Aktenberge ab, die zwischen 2016 und 2018 aufgelaufen seien. „Es braucht gut ausgestattete Gerichte und spezialisierte Kammern, um Asylsachen zügig und mit einer hohen Qualität des Rechtsschutzes bearbeiten zu können.“

Nach Angaben des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge haben im laufenden Jahr (bis September) 251.213 Menschen einen Asylantrag gestellt. Im gesamten Jahr 2022 lag diese Zahl bei 244.132 Anträgen.

2021 haben alle Bundesländer zusammen rund 4,3 Milliarden Euro für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ausgegeben. (lem)

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Eine Quelle: www.tagesspiegel.de

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