Wirtschaftsminister Peter Altmaier stellt besonders gebeutelten Kleinselbständigen zusätzliche Unterstützungszahlungen in Aussicht.
Peter Altmaier, Bundesminister für Wirtschaft und Energie.Foto: imago images/Jens Schicke
Ein bundesweiter Unternehmerlohn für in der Coronakrise besonders gebeutelte Solo- und Kleinselbständige rückt offenbar näher. Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) kündigte am Donnerstag an, sich in der Koalition für dessen Einführung im Rahmen der Fortführung der Überbrückungshilfen von Januar an einsetzen zu wollen. Laut Altmaier hat sich gezeigt, dass die reine Fixkostenerstattung für Mieten, Heizung oder Elektrizität nicht ausreicht, sondern eine Art Kurzarbeitergeld für Selbständige nötig werden könnte – wie auch Hilfen für Belastungen, die sich aus Pachten, Tilgungen, Abschreibungen oder Stornierungen ergeben. Seit März flossen etwa 70 Milliarden Euro an Soforthilfen, Kredithilfen und Überbrückungsleistungen, wie Altmaier bilanzierte.
Ein fiktiver Unternehmerlohn als Ersatz für die Beantragung der Grundsicherung war bislang in der Koalition kein Thema. Sowohl die SPD als auch die Union lehnten diese Hilfe ab, obwohl sie in einigen Ländern aus Landesmitteln schon gezahlt wird – etwa in Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Thüringen.
Verbände machen schon länger Druck
Die Verbände der Selbständigen, die besonders unter Auftrags- und Umsatzrückgängen zu leiden haben, dringen schon lange auf einen Unternehmerlohn, der ihren Mitgliedern den Gang zum Sozialamt erspart. Andreas Lutz, Vorstandsvorsitzender des Verbands der Gründer und Selbstständigen Deutschlands, machte nach der Videokonferenz mit Altmaier deutlich, dass viele Einzelselbständige von den Fixkostenhilfen bisher gar nichts hätten, weil sie zu Hause arbeiteten oder beim Kunden oder auf Veranstaltungen (die nun natürlich ausfallen). Ihnen fehlten schlicht die Einkünfte.
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Von Umsatzeinbußen in Höhe von 80 bis 100 Prozent sprach auch Altmaier. Das könne nicht mehr allein durch den Griff in Rücklagen oder die Altersvorsorge gedeckt werden, betonten die Verbandsvertreter. Jörn Huber, Chef des Kommunikationsverbands Famab. sagte, in seiner Branche – vor allem Messe- und Eventfirmen – rechne man mit weiteren sechs bis acht Monaten ohne nennenswerte Umsatzzuwächse. Es sprach von einem „außerordentlichen Härtefall ohne Perspektive für einen Re-Start“.
Hilfe auch bei Pachten gefordert
Guido Zöllick vom Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) nannte zahlreiche Forderungen für die zeitliche und inhaltliche Ausdehnung der Überbrückungshilfen. So müsse es Zahlungen geben die an einzelne Betriebsstätten gebunden seien und nicht nur an ganze Betriebseinheiten. Zudem müsse es Hilfen bei den Pachtzahlungen geben, wenn die Auslastung gering sei. Der steuerliche Verlustrücktrag müsse nochmals ausgeweitet werden. Auch solle die Mehrwertsteuersenkung über den 30. Juni 2021 hinaus Bestand haben. Ebenso solle der Rahmen für Fixkostenhilfen von 50000 auf 200000 Euro erhöht werden.
Die Verlängerung der Überbrückungshilfen über den 1. Januar hinaus dürfte in der Koalition unstrittig sein. Eher ist es die Laufzeit der Verlängerung, die zu Zwist führen könnte. Altmaier deutete an, dass er für eine Verlängerung von sechs und nicht nur drei Monaten eintreten will. Immerhin gelte die Kurzarbeiterregelung bis Ende 2021. Zur Höhe eines Unternehmerlohns sagte der Wirtschaftsminister nichts. In Baden-Württemberg und Thüringen gibt es maximal 1180 Euro pro Monat, wobei die Zahlung im Südwesten nach den Umsatzeinbußen gestaffelt ist. In Nordrhein-Westfalen wurden in einem im Juli für drei Monate aufgelegten Programm 1000 Euro je Monat gezahlt.
Eine Quelle: www.tagesspiegel.de