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Rechter Verschwörungsideologe: Thomas Brauner wegen Hitlergruß verurteilt
Die Liste seiner Straftaten ist lang. Gegen das aktuelle Urteil will Brauner Berufung einlegen – und Thüringens AfD-Chef Björn Höcke bei Massenabschiebungen unterstützen.
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Elf Monate, nachdem der rechte Verschwörungsideologe Thomas Brauner während eines Konzerts in Bamberg auf der Bühne den Hitlergruß zeigte, ist er nun vom dortigen Amtsgericht zu einer Geldstrafe von 130 Tagessätzen zu je 15 Euro verurteilt worden.
Thomas Brauner kündigte an, in Berufung gehen zu wollen – und erklärte noch am selben Tag, er wolle Thüringens AfD-Chef Björn Höcke im Fall einer Machtübernahme bei dessen Plänen unterstützen, den Erfurter Flughafen zum Drehkreuz für Massenabschiebungen von Migranten zu nutzen. Brauner wolle „viele, viele Migranten“ mit dem Bus zum Flughafen fahren, sofern er denn seine Fahrerlaubnis zurückerhalte.
Brauners Hitlergruß im „Tonwerk Bamberg“ reiht sich ein in eine lange Liste von Straftaten. Erst wenige Tage vor dem Konzert hatte ihn ein Gericht im Dezember 2022 wegen Beleidigung, Hausfriedensbruchs und anderer Taten zu 16 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Dieses Urteil wurde jedoch erst im Frühsommer 2023 rechtskräftig.
In früheren Jahren war er zudem bereits wegen mehrfachen Diebstahls, Sachbeschädigung, Erschleichung von Leistungen, versuchten Betrugs, Unterschlagung, Beleidigung, Steuerhinterziehung sowie Körperverletzung verurteilt worden.
Brauner hält die Bundesrepublik für „illegal“
In der Szene der Querdenker und Verschwörungsideologen ist Thomas Brauner deutschlandweit bekannt, seit er als Busfahrer während einer Fahrt Kinder dazu aufforderte, ihre Masken abzusetzen. Unter dem Spitznamen „Thomas, der Busfahrer“ gilt er als einer der Wortführer der Bewegung.
In einem Video behauptet er, die Bundesrepublik Deutschland sei „illegal“, außerdem wolle er das Deutsche Reich zurück. Den verurteilten Holocaustleugner Nikolai Nerling nannte er „großartig“.
Als Erklärung für seinen Hitlergruß in Bamberg hatte Brauner zunächst angedeutet, er habe in dem Moment des Konzerts lediglich versucht, sich vor „blendenden Scheinwerfern“ zu schützen.
Davon ist auf dem Video-Mitschnitt allerdings nichts zu erkennen: Nach dem Anheben des ausgestreckten Arms fällt kein Schatten auf sein Gesicht. Später behauptete Brauner, es habe sich bei dem Hitlergruß lediglich um „Körperbewegungen, die einem nicht bewusst sind” gehandelt.
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Eine Quelle: www.tagesspiegel.de