Mehr Geld für die Unimedizin: Senat beschließt Vertrag mit Charité

© dpa/Jörg Carstensen Mehr Geld für die Unimedizin: Senat beschließt Vertrag mit Charité

Die Berliner Charité soll vom Land bis zum Jahr 2028 mehr Zuschüsse erhalten. Vorgesehen ist vor allem ein Ausbau von Studienplätzen in Gesundheitsberufen.

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Nach den Verträgen für die Berliner Hochschulen ist nun auch eine entsprechende Vereinbarung für die Charité vom Berliner Senat beschlossen worden. Der Charité-Vertrag sieht vor, dass die Unimedizin genau wie die Hochschulen über die kommenden Jahre hinweg jeweils fünf Prozent mehr Geld vom Land erhalten wird.

Die Mittel fließen in Forschung und Lehre der Charité, die in Deutschland größte Hochschulmedizin. Von 255,5 Millionen Euro in diesem Jahr wird der Zuschuss auf 326 Millionen Euro im Jahr 2028 steigen. Das Land setze damit einen besonderen Fokus auf die Medizin, sagte Wissenschaftssenatorin Ina Czyborra (SPD) am Dienstag.

Bessere Arbeitsbedingungen für Forschende

Mit dem Vertrag vereinbart das Land auch bestimmte Ziele mit der Charité. Ein zentraler Punkt sei der Ausbau von Studienangeboten in den Gesundheitsfachberufen, sagte Czyborra – etwa die Akademisierung der Ausbildung von Hebammen. Die Attraktivität dieser Berufsbilder solle so gesteigert werden.

Im stark nachgefragten Fach Medizin ist dagegen „bestenfalls“ ein moderater Ausbau von Studienplätzen geplant. „Wir sind schon froh, die Zahl der Studienplätze halten zu können“, sagte Czyborra.

Wie die elf staatlichen Hochschulen soll auch die Charité bestimmte wissenschaftspolitische Ziele erreichen. Die Arbeitsbedingungen des akademischen Mittelbaus sollen verbessert werden, etwa durch eine Begrenzung befristeter Arbeitsverträge. Die Vereinbarung enthält Klimaschutzziele genauso wie Vorgaben zu mehr Frauen in Führungspositionen.

Die Verträge für die elf staatlichen Hochschulen hatte der Senat in einer vorangegangenen Sitzung beschlossen, die Hochschulen und die Wissenschaftssenatorin hatten sich darauf bereits Ende August geeinigt. Hier steigt der Zuschuss von 2024 bis 2028 von etwa 1,52 Milliarden Euro auf gut 1,85 Milliarden Euro. Alle Verträge müssen auch noch vom Abgeordnetenhaus abgesegnet werden, bevor sie Inkraft treten können.

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Eine Quelle: www.tagesspiegel.de

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