AfD-Abgeordneter kommt unter Auflagen frei: Halemba muss nicht in U-Haft – und will im Landtag arbeiten

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AfD-Abgeordneter kommt unter Auflagen frei: Halemba muss nicht in U-Haft – und will im Landtag arbeiten

© dpa/Peter Kneffel Update AfD-Abgeordneter kommt unter Auflagen frei: Halemba muss nicht in U-Haft – und will im Landtag arbeiten

Der 22-Jährige war am Montag wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung festgenommen worden. Halemba selbst spricht von Repression. An diesem Dienstag stehen wegweisende juristische Entscheidungen an.

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Der AfD-Politiker Daniel Halemba will nach der Entscheidung des Amtsgerichts Würzburg, den Haftbefehl gegen ihn unter Auflagen außer Vollzug zu setzen, im Landtag arbeiten. „Sie werden mich morgen bei der Sitzung im Parlament sehen können“, kündigte der kürzlich gewählte Politiker am Montagabend in Würzburg an.

Zuvor hatte das Amtsgericht entschieden, dass sich der 22-Jährige nun einmal wöchentlich an seinem Wohnsitz Würzburg bei der Polizei melden muss, wie Oberstaatsanwalt Thorsten Seebach sagte.

Zudem sei ihm der Kontakt zu Mitgliedern der „Burschenschaft Teutonia Prag zu Würzburg“ untersagt, auch zu weiteren Beschuldigten, die ebenfalls im Fokus von Ermittlungen stehen. Die Räumlichkeiten der Studentenverbindung dürfe er nicht betreten. „Wir beobachten Herrn Halemba genau“, sagte Seebach.

In einem historisch außergewöhnlichen Schritt hatte der Bayerische Landtag am Montag in seiner konstituierenden Sitzung die Immunität des AfD-Abgeordneten Daniel Halemba aufgehoben. Am Ende der Sitzung stimmten alle Fraktionen außer der AfD dafür – ohne dass Landtagspräsidentin Ilse Aigner (CSU) dessen Namen in der öffentlichen Sitzung nannte. Die AfD-Fraktion enthielt sich.

Halemba weist Vorwürfe zurück

Damit ist juristisch zweifelsfrei geklärt, dass die Ermittlungen gegen Halemba wegen des Verdachts der Volksverhetzung und des Verwendens von Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen weitergehen können.

Halemba ist nach eigenen Angaben seit 2021 Mitglied der „Burschenschaft Teutonia Prag zu Würzburg“, bei der es im September eine Razzia gab.

Die Ermittler vermuteten, dass sich im Verbindungshaus der Burschenschaft Gegenstände mit Kennzeichen der Partei der Nationalsozialisten, NSDAP, sowie Aufkleber und Schriften rassistischer Natur befinden könnten. Die Auswertung habe den Verdacht bestätigt, sagte Seebach.

Das ist ein weiterer trauriger Höhepunkt der Jagd der CSU auf die demokratische Opposition.

Daniel Halemba

Die Studentenverbindung hat sich bislang nicht auf dpa-Anfrage zu den Vorwürfen geäußert. Halemba hat alle gegen ihn erhobenen Vorwürfe wiederholt zurückgewiesen und bewertete den Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Würzburg gegen ihn als Repression der Staatsregierung gegen die AfD.

„Man wollte mich, einen gewählten Landtagsabgeordneten, drei Tage vor der konstituierenden Sitzung mit einem völlig willkürlichen Haftbefehl einsperren“, sagte der 22-Jährige in einem am Montag auf der Plattform X (ehemals Twitter) veröffentlichten Video. „Das ist ein weiterer trauriger Höhepunkt der Jagd der CSU auf die demokratische Opposition.“

Wichtige Entscheidungen am Dienstag

Für Seebach ändert die Entscheidung des Amtsgerichts nichts am Tatverdacht gegen Halemba. Verdunkelungs- und Fluchtgefahr bestünden weiter. Bei Verdunkelungsgefahr wird befürchtet, dass Beschuldigte Zeugen beeinflussen oder Beweismittel vernichten könnten.

Halemba habe eingewirkt auf weitere Beschuldigte, sagte Seebach. Zudem sei er tagelang untergetaucht und für die Ermittler nicht greifbar gewesen.

Die Staatsanwaltschaft will an diesem Dienstag entscheiden, ob Beschwerde gegen die Gerichtsentscheidung eingelegt wird. Dann müsste sich das Landgericht mit dem Fall befassen.

Am Dienstag dürfte zudem der Bayerische Verfassungsgerichtshof über die Causa Halemba informieren. Halembas Rechtsanwalt hatte dort einen Erlass auf eine sogenannte einstweilige Anordnung gestellt. Zum Inhalt wollte sich ein Gerichtssprecher in München nicht äußern. Antragsgegner seien die Staatsregierung und das Justizministerium, sagte er am Montag lediglich.

Der Verfassungsgerichtshof kann eine einstweilige Anordnung erlassen, wenn dies zur Abwehr schwerer Nachteile, zur Verhinderung drohender Gewalt oder aus einem anderen wichtigen Grund dringend geboten ist.

Halembas Anwalt sagte der Deutschen Presse-Agentur: „Er ist gewählter Abgeordneter, und er hat meines Erachtens einen Anspruch gegen die Regierung und das Justizministerium, dass die ihre Beamten anweisen, dass die den Haftbefehl nicht mehr vollstrecken.“

Halemba konnte am Montagnachmittag nicht an der konstituierenden Sitzung des Landtags in München teilnehmen. Der Student war am Montag nahe Stuttgart nach tagelanger Suche aufgrund eines am Donnerstag ausgestellten Haftbefehls festgenommen worden.

Halemba führt den Würzburger AfD-Kreisverband und war bei der Landtagswahl am 8. Oktober im Stimmkreis Haßberge/Rhön-Grabfeld angetreten. Abgeordnete genießen grundsätzlich Immunität. Der Landtag hob Halembas Immunität jedoch in seiner konstituierenden Sitzung am Montag auf.

Der Verfassungsschutz in Bayern darf die AfD im Freistaat als gesamte Partei beobachten und die Öffentlichkeit darüber auch informieren. (dpa)

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Eine Quelle: www.tagesspiegel.de

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